09.07.2008

Neue EU-Regeln für Produktsicherheit

Das Risiko eines behördlich angeordneten Vertriebsstopps steigt

<i>Prof. Dr. Thomas Klindt</i>
Prof. Dr. Thomas Klindt
Europäische Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass Behörden die Produktsicherheit bald schärfer überwachen. Darauf weist Prof. Dr. Thomas Klindt von der Universität Kassel hin. Hintergrund ist ein neuer "gemeinsamer Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten".

Dieser wird teils in Kürze, teils Anfang 2010 in Kraft treten. Alle nötigen Gremien haben bereits zugestimmt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU steht kurz bevor, erklärt Klindt. Danach könnten die nationalen Marktüberwachungsbehörden künftig alle Produkte mit CE-Kennzeichnung - vom Spielzeug und Medizinprodukt über Toaster und Gartengeräte bis zu Maschinenanlagen und Bauprodukten - vom Markt nehmen, wenn bei "vorhersehbarer Fehlanwendung" eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen bestehe .

Für Hersteller industrieller Investitionsgüter bedeuten die Gesetzesänderungen, dass das Risiko eines behördlich angeordneten Vertriebsstopps und Produktrückrufs steigt. Bislang durften die Behörden bei vielen Business-to-Business-Produktgruppen (B2B) wie Druckgeräten, ATEX-Einrichtungen, Gasverbrauchsgeräten, elektrotechnischen Betriebsmitteln und Aufzügen nur einschreiten, wenn bei "bestimmungsgemäßem Gebrauch" ein Risiko bestand.

"Unternehmen sollten daher Vorkehrungen treffen, etwa Rückstellungen bilden oder erhöhen, um in einem solchen Fall nicht in finanzielle Bedrängnis zu geraten", rät der Professor für technisches Sicherheitsrecht und Partner der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Vor allem die Neuerungen der Konstrukteure zwängen nun dazu, im technischen Designprozess bisher ungeahnte Risikokonstellationen zu berücksichtigen. Die Konstruktionsabteilung und die Abteilung Beschwerdemanagement müssten enger zusammenarbeiten, um sich insbesondere über vorhersehbare Fehlanwendungen auszutauschen, die aus dem Markt bekannt werden.

Ein weiteres Risiko für Unternehmen folge aus neuen Kompetenzen der Marktüberwachungsbehörden. Bislang waren sie nur in rechtlichen Ausnahmefällen - bei Maschinen und Aufzügen - für die Eigenfertigung von Produkten zuständig. Gemeint sind damit Produkte wie Maschinen und Werkzeuge, die ein Betrieb ausschließlich für seine internen Zwecke selbst herstellt. Mit Inkrafttreten der neuen Regeln könnten die Überwachungsbehörden jedoch in allen sicherheitskritischen Fällen den weiteren Einsatz von Produkten für den Eigengebrauch verbieten. "Das kann einem Produktionsstopp gleich kommen", warnt Klindt.

Auch die Warnfunktion der Überwachungsbehörden werde von Business-to-Consumer auf den gesamten B2B-Bereich ausgedehnt. Demnächst müssten alle Hersteller technischer Investitionsgüter damit rechnen, ihre Produkte auf //ec.europa.eu/consumers/safety/news/index_en.htm zu finden. "Für diesen Fall sollten Unternehmen eine Kommunikationsstrategie vorbereiten, die offen und ehrlich über vermeintliche und tatsächliche Sicherheitsmängel des Produkts informiert", rät Klindt.

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