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23.07.2009
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Vertrieb

„Ohne Korruption gewinnt man auch Vertrauen und Geschäfte“

Sebastian Wolf
Sebastian Wolf
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat ihren neuen Bericht über die Verfolgung von Auslandsbestechung in den 36 Exportnationen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) vorgelegt. Über Ergebnisse berichtet Dr. Sebastian Wolf, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, im Interview.

Herr Dr. Wolf, welche neuen Erkenntnisse haben Sie gewonnen? Und wie fällt Ihr Gesamt-Resümee im Vergleich zu den Vorjahren aus?

SEBASTIAN WOLF: Das Gesamt-Resümee fällt nicht wesentlich anders aus als in den Vorjahren: Der Erfolg des bereits 1997 unterzeichneten OECD-Bestechungsübereinkommens ist noch keineswegs gesichert. Alle OECD-Mitgliedstaaten haben zwar die rechtlichen Vorgaben zumindest teilweise umgesetzt. Aber nur sehr wenige Länder können Fallzahlen im zweistelligen Bereich vorweisen. Positiv ist, dass nun immerhin rund 15 Staaten zumindest einige wenige Auslandsbestechungsfälle verfolgen. Aber die Diskrepanzen zwischen den führenden Industrienationen stimmen bedenklich: Deutschland und die USA haben bereits über 100 Fälle verfolgt, Italien und Japan jeweils nur zwei.

Welche Nationen müssten dringend etwas tun und hinken besonders hinterher?

WOLF: Unser Bericht listet 21 Länder auf, die bisher keine oder kaum Fälle von Auslandsbestechung verfolgt haben, darunter befinden sich auch die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Griechenland, Irland, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Die einzigen Länder weltweit, in denen eine aktive Verfolgung stattfindet, sind Deutschland, Norwegen, die Schweiz und USA. Ordnen Sie bitte diese positive Nachricht genauer ein.

WOLF: Diese vier Länder können zwar beachtliche Fallzahlen vorweisen, doch auch hier gibt es gewisse Defizite. So fordert Transparency Deutschland für die Bundesrepublik unter anderem die Einführung eines Unternehmensstrafrechts, einen besseren Schutz von Hinweisgebern im Privatsektor und die Schaffung einer „schwarzen Liste" auf Bundesebene, mit deren Hilfe korrupte Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Es ist zweitens ein Armutszeugnis, dass Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption noch immer nicht ratifiziert hat, weil sich die große Koalition nicht auf die nötige Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung verständigen konnte. Drittens gibt es bereits seit 2007 einen von der Bundesregierung eingebrachen Gesetzentwurf, der unter anderem eine bessere Bekämpfung der Auslandsbestechung zum Ziel hat, aber vom Parlament noch immer nicht verabschiedet wurde.

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