Mediaeinkauf
Was wirklich im Danone-Urteil steht
Aus München berichtet Michael Ziesmann
Nach der deutlichen Kritik vom Landgericht Wiesbaden am Umgang mit Kundengeldern in einer Grauzone, dem Landgericht München und der Staatsanwaltschaft München (absatzwirtschaft berichtete) wurde das Oberlandesgericht München ebenso deutlich. Werbekunde Danone hatte seine langjährige Mediaagentur Carat am 27. Dezember 2007 auf Auskunft und in weiterer Folge auf Schadenersatz verklagt. Am 30. März 2009 urteilte das Landgericht München in erster Instanz vollständig zugunsten von Danone. Das Oberlandesgericht München konkretisierte dieses Urteil am 23. Dezember 2009 und reduzierte den Auskunftsanspruch.
Die Mediaagentur Carat muss demnach alle nicht kundenbezogenen Vergünstigungen offenlegen, die auch verbundenen Unternehmen (wie der Einkaufsgesellschaft Aegis Media Central Services) von Medien gewährt wurden, bei denen Werbespots von Danone gebucht wurden. Da Rabatte nicht linear berechnet werden können, steht Danone mit diesem Endurteil ein größerer Anteil an der „Schatzkiste der Mediaagentur" zu, als Werbekunden mit kleineren Etats. Im Urteil erkennt der Senat auch Erträge aus eigenunternehmerischer Tätigkeit der Mediaagentur an. Was aber nicht daran hindert, auch diese offenzulegen, damit Danone eine Berechnung des von Carat zu zahlenden Schadenersatzes vornehmen kann. Insider gehen auf Basis des Nettowerbevolumens und einer kumulierten Rabattsumme von rund 68 Prozent davon aus, dass dies für den Zeitraum 2003 bis 2005 eine Summe von etwa 20 Millionen Euro sein wird.
Danone wurde auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages aus dem Jahre 1999 betreut, der im Jahr 2003 ergänzt wurde. Kern des Rechtsstreites ist Punkt 2.2.10 dieses Vertrages, in dem es heißt: „Carat ist gehalten, für den Kunden alle am Markt realisierbaren Vorteile zu erzielen, die im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsbeziehung erzielbar sind, und diese in voller Höhe an den Kunden weiterzuleiten. Wirtschaftliche Vorteile, die weder Tarifbestandteil der Medien noch marktüblich sind, aber dennoch von Carat beim Media-Einkauf durchgesetzt werden, werden in voller Höhe an den Kunden weitergegeben.“
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