14.01.2010

Mediaeinkauf

Mediaagenturen und Werbekunden unter Zugzwang

Mit klaren Worten sorgt eine Verfügung der Staatsanwaltschaft München in Mediaagenturen, bei Werbekunden und Medien für aufgeregte Diskussionen. Die Ermittlungsverfahren gegen 50 Personen in 15 Mediaagenturen und zwei Werbezeitenvermarkter sind eingestellt. Jedoch sehen die Münchner Ermittler die Straftatbestände der Untreue und Bestechung zum Nachteil der Werbekunden als erfüllt. Da sich diese jedoch nicht um den zugefügten Vermögensnachteil bemüht haben, sieht die Staatsanwaltschaft kein Interesse an der Strafverfolgung.

Jedoch macht es der Inhalt der Verfügung unmöglich zur Tagesordnung überzugehen. Insbesondere weil der 7.Senat des OLG München im „Danone Urteil" vom 23. Dezember 2009 zivilrechtlich identisch argumentiert hat. Mehr als zwei Jahre hat die Staatsanwaltschaft München in akribischer Kleinarbeit ermittelt. Auf Basis der vom Bundeskartellamt im Jahr 2007 bei den Werbezeitenvermarktern Seven One Media (ProSiebenSat.1 Media AG) und IP Deutschland (RTL Group) sichergestellten Unterlagen, wurden Geldflüsse und Rabatte mit Dokumenten abgeglichen, die die Ermittler bei den 15 größten Mediaagenturen eingefordert hatten.

Dies umfasste einen Abgleich der Verträge der Mediaagenturen mit den Werbekunden und denen mit den Medien aus den Jahren 2003 bis 2007. Kernfragen: Welche Bündelungsrabatte wurden von den Werbezeitenvermarktern gewährt? Ist es legal, dass diese Rabatte von den Mediaagenturen gegenüber den Werbekunden verschwiegen wurden? Ist es legal, dass diese geldwerten Vorteile in den Mediaagenturen verblieben sind? Klare Antwort der Münchner Ermittler: Nein!

So heißt es in der Verfügung vom 10. Dezember 2009: „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigten, die in Entscheidungspositionen bei den Mediaagenturen tätig waren, die objektiven Tatbestände der Untreue zu Lasten der Werbekunden und den Tatbestand der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr erfüllt haben. Den Beschuldigten, die bei dem Vermarkter Seven One Media entscheidungserhebliche Positionen innehatten, haben nach den bisherigen Ermittlungen objektiv den Tatbestand der Beihilfe zur Untreue der Mediaagenturen zu Lasten der Werbekunden und Bestechung im geschäftlichen Verkehr verwirklicht."

Weiter zu Seite 2 von 5 Alles zeigen
SERVICES + BLOGS + SHOP

Absatzwirtschaft-Archiv

Alle Print-Artikel der Absatzwirtschaft seit 1982

Sie können einzelne Artikel (PDF) einfach erwerben. Für Abonnenten kostenlos.

Zur Erweiterten Suche

Aktuell in Communication

Bildergalerien wichtiger Events

Medienkolumne: Sinkende Auflagen halten Verlage nicht davon ab, neue Magazine zu gründen. Dabei betreten sie ungewohnte Pfade. mehr...

Datenbanken + Medien

Marketing-GlossarHier gibt es die Begriffe zu den wichtigsten Themen der absatzwirtschaft-Welt.   mehr
Jobs-KarriereRecherchieren Sie rund 140 000 Jobs in Deutschland!   mehr
Marken-LexikonDr. Karsten Kilians "Marken-Lexikon" mit über 1.000 Markenfachbegriffen   mehr
Marketing TVSchauen Sie rein in die letzten großen Marketing-Events.   mehr

Messe Düsseldorf