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So heißt es: „Der Angeklagte Ruzicka ... entschloss sich im Frühjahr 2002 Werbezeiten ... zu kapitalisieren und die in Millionenhöhe erwirtschafteten Erlöse nicht bei der Gesellschaft zu belassen, sondern über ein Geflecht von Firmen darüber nach eigenem Gutdünken zu verfügen. Dabei nutzte der Angeklagte Ruzicka die Strukturen aus, die sich aufgrund der Stellung einer Mediaagentur als zwischen Kunde und Medienvermarkter geschaltete Organisation ergeben. Insbesondere macht er sich zunutze, dass außer ihm lediglich der Angeklagte Linn, die gesondert Verfolgte Claudia Jackson ... und die bereits verurteilte Manuela Rasmussen wussten, in welchem Umfang insgesamt über agenturspezifische Rabatte in Form von Werbefreizeiten verfügt werden konnte, und keine Kontrolle darüber stattfand, in welcher Höhe eine Kapitalisierung tatsächlich erfolgte. Zugute kam ihm weiterhin, dass die Vorgänge in der Werbebranche von vielen, sowohl von Endkunden als auch von Mitarbeitern zwischengeschalteter Unternehmen, insbesondere hinsichtlich des Rabatt- und Preissystems als wenig nachvollziehbar empfunden wurden. Weiterhin wurde ersichtlich, dass ein Großteil der Kunden den Einsatz ihrer Budgets und Gewinnung eines „Mehrwerts“ durch den Einsatz von Werbefreizeiten als höchst intransparent empfunden hat.“
Weiter heißt es: „Dabei war ihm (Ruzicka, Anm.) bewusst, dass ein unternehmenseigenes Controlling der Kapitalisierung der agenturspezifischen Freizeiten nicht existierte“. Die Kammer hält Ruzicka zugute: „Durch das Versagen der in dem maßgeblichen Bereich ohnehin sehr geringen Kontrollmechanismen der Aegis Group plc. wurde dem Angeklagten Ruzicka die Begehung der Straftaten erst ermöglicht.“ Die fehlende firmeninterne Kontrolle der Kommerzialisierungsvorgänge habe die Tatausführung erheblich vereinfacht. Die Kammer bezieht sich dabei auf die Aussagen der Chief Financial Officer (CFO) von Aegis Media, Andreas Bölte und Hans-Henning Ihlefeld, die übereinstimmend aussagten, „dass es kein firmeninternes Controlling der Kapitalisierung agenturspezifischer Freizeiten gab“, so die Urteilsbegründung. Aegis Media schrieb in der als anonym getarnten Anzeige vom 5.Juli 2005 von einem jährlichen Volumen von agenturspezifischen Freizeiten im Gegenwert von 200 bis 250 Millionen Euro.
Ruzicka habe sich zunutze gemacht, dass für Freispots lediglich eine Sendebestätigung von den Werbezeitenvermarktern IP Deutschland und Seven One Media existiert – jedoch keine Rechnung. Diese Rechnungen seien auf Veranlassung von Ruzicka von Emerson FF erstellt und den Sendebestätigungen hinzugefügt worden. Ruzicka habe dabei ein hohes Maß an krimineller Energie gehabt, was sich neben der Beharrlichkeit der Tatausführung auch in mehreren Tatvarianten zeigte. Er handelte gewerbsmäßig, um sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Die Kammer fügt aber hinzu: „...dass der Angeklagte Ruzicka auch die ihm vorgeworfenen Taten nicht nur zur eigenen Bereicherung beging, sondern auch in dem Bemühen und mit der Ansicht, auf diese Weise seiner Arbeitgeberin nutzen zu können. So verwendete er aus den Straftaten resultierende Gelder u.a. dazu, auf gesellschaftlicher Ebene berufliche Kontakte zum Zwecke der Anbahnung von Geschäften zu knüpfen oder bestehende geschäftliche Beziehungen für die Aegis Media GmbH gewinnbringend zu vertiefen“. An anderer Stelle in demselben Urteil sieht die Kammer die rein private Natur der dafür durchgeführten Veranstaltungen als erwiesen an.
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