14.06.2011

Kommunikation

Behinderung des Online-Werbemarktes befürchtet

Unternehmen, die Online-Marketing betreiben, sollen nach dem Willen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz haften, wenn gegen den Datenschutz verstoßen wird. Dies soll auch dann gelten, wenn die Datenschutz-Regeln nicht vom werbenden Unternehmen selbst verletzt werden, sondern von dem Internet-Anbieter. Die Organisation für Werbungtreibende im Markenverband (OWM) beurteilt diese Pläne als „schlicht unsinnig“, weil dadurch nicht der Datenschutz gestärkt, sondern Werbung im Internet geschädigt werde. Eine sinnvollere und effektivere Lösung wünscht sich auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) und plädiert für eine Selbstregulierung der Marktakteure.

BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich erklärt: „Der aktuelle politische Vorstoß spricht zu Recht die Problematik der sehr ungleichen Datenschutzniveaus in Deutschland im Gegensatz zu vielen ausländischen Staaten an.“ Diesem Thema sollte die Politik Aufmerksamkeit widmen, weil unterschiedliche Schutzniveaus das Verbrauchervertrauen gefährden und einen fairen Wettbewerb behindern. Wichtig sei es, das besonders hohe deutsche bzw. europäische Datenschutzniveau noch stärker als positiven Standort-Faktor für die Verbraucher zu kommunizieren, um diesen eine bewusste Wahl im Internet zu ermöglichen. Dem gegenüber sehe der BVDW den Vorschlag skeptisch, dass deutsche Anzeigenkunden für Datenschutzverstöße anderer in die Haftung genommen werden sollten. Dieser Vorschlag werde der ökonomischen Bedeutung des heutigen Internets nicht gerecht.

Schärfer formuliert die OWM ihre Kritik: Anzeigenkunden von Internetfirmen dürften keinesfalls dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Social Networks wie Facebook, Suchmaschinen wie Google, Nachrichten-Communitys oder andere Anbieter im Netz gegen Datenschutzgesetze in Deutschland verstoßen. „Wie soll ein Werbung treibendes Unternehmen einen Internet-Anbieter daraufhin kontrollieren können, dass sämtliche Bedingungen des Datenschutzes auch wirklich erfüllt werden?“, fragt OWM-Vorsitzender Uwe Becker. Auch Juristen hielten den Plan für wenig zielführend. „Das ist eine völlig unausgegorene Idee, bei deren näherer Prüfung das Ministerium feststellen wird, dass sie rechtlich nicht umsetzbar ist“, sagt Stefan Engels, Partner der internationalen Anwaltskanzlei Hogan Lovells.

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