OLG Köln
Kleingedrucktes auf Werbeplakat muss „aus dem Stand“ lesbar sein
Unternehmen, die ein Werbeplakat als Aufsteller vor ihrem Geschäft platzieren, müssen darauf achten, dass alle relevanten Preisangaben „aus der üblichen Position“ des Betrachters erkennbar sind. Muss der potenzielle Kunde dagegen erst in die Hocke gehen, um einen Fußnotentext zum Produktpreis entziffern zu können, verstößt das Unternehmen gegen die Preisangabenverordnung. mehr...
Aus dem aktuellen Heft
-
Social Marketing: Service ohne Sichtschutz
-
Mobile Marketing: Mehr Komfort für unterwegs
Dienstleister Gastbeiträge
- Mit Pressediensten überzeugenVon: Jens Guder | Aufrufe: 53
- Remarketing-Mails an Warenkorb-Abbrecher: Das müssen Sie wissenVon: Hans J. Even | Aufrufe: 117
- Mit Themen-PR bei Verbrauchern punktenVon: Jens Guder | Aufrufe: 183






