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Mediaeinkauf

Das Ruzicka-Urteil und die Folgen

03.11.2009. Geld bei Aegis. Geld floss ab. Untreue. Punkt. Nachdem die 6. Strafkammer des Landgericht Wiesbaden am 12.Mai 2009 das Urteil verkündete, dauerte es bis zum 28.Oktober 2009, um das schriftliche Urteil auszufertigen. Darin werden Aleksander Ruzicka wegen Untreue zu elf Jahren und drei Monaten Haft, sowie David Linn wegen Beihilfe durch Unterlassen in einem Fall zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Urteilsspruch gegen David Linn ist rechtskräftig, da er das Urteil angenommen hat.

Aus Wiesbaden berichtet Michael Ziesmann

Am 25.Oktober 2009 saß Aleksander Ruzicka seit genau drei Jahren in Untersuchungshaft. Trotz Beschleunigungsgebot in Haftsachen lag das Urteil trotzdem seit dem 8.September 2009 in der Geschäftsstelle des Landgerichts. Dem Vernehmen nach hat die Kammer Anlagen zum Urteil, wie ein Verhandlungsprotokoll und ein Verzeichnis der fast 100 Beweisanträge von Ruzickas Verteidiger Marcus Traut, überarbeitet, nachdem sich der bekannte Revisionsspezialist Gunter Widmaier zur Sache legitimiert hatte. Nun läuft eine Frist von vier Wochen, in der die bereits im Mai angemeldete Revision schriftlich gegenüber dem Bundesgerichtshof begründet werden muss.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Wiesbaden, Jürgen Bonk, schildert auf 253 Seiten die Entscheidungsfindung der Kammer. Im Großteil der schriftlichen Urteilsbegründung gibt Bonk den Verlauf des Prozesses sowie die darin gemachten Angaben und Aussagen der Zeugen wieder. absatzwirtschaft hat während des Prozesses eineinhalb Jahre lang ausführlich berichtet. Sämtliche Artikel stehen in unserem Archiv ungekürzt zum Abruf bereit.

Das Urteil gibt teilweise wörtlich die Anzeige von Aegis Media als auch die Anklage wieder. Gegenüber der mündlichen Urteilsbegründung vom 12.Mai 2009 ergeben sich jedoch neue Erkenntnisse und Sichtweisen. Das Urteil basiert auf den Aussagen von David Linn und Manuela Rasmussen. Die einzigen beiden Personen in diesem Ermittlungskomplex, die rechtskräftig verurteilt sind. Beide ehemaligen Mitarbeiter des Mediaeinkaufs bei Aegis Media sind rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von einem beziehungsweise zwei Jahren verurteilt worden. Ihre Aussagen dienen dem Gericht als Basis, um das Urteil gegen Aleksander Ruzicka zu begründen.

Zudem ordnet die Kammer sämtliche Zeugen als glaubwürdig ein, auch wenn sie sich teilweise erheblich widersprochen haben. Die Kammer konzentriert sich in ihrer Urteilsbegründung auf den angeblichen Einzeltäter Aleksander Ruzicka. Auf 253 Seiten Urteilsbegründung ist er die einzige Person, die für die Kammer unglaubwürdig ist. Alle anderen Personen, wie die ehemaligen Geschäftsführer der Werbeagentur ZHP, Reinhard Zoffel und Volker Hoff, oder der Geschäftsführer von Emerson FF, Joachim Lüdeke, werden entlastet. Dieses Gericht wertet es als Untreue, wenn vermeintliche Kundengelder zwischen deren Vorauszahlung an die Mediaagentur und der Bezahlung der Medien dem Vermögen der Agentur zeitweise oder dauerhaft entzogen werden.


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