So mache der von der tschechischen Ratspräsidentschaft im Rahmen der Reform des „Telekom-Pakets“ vorgelegte Textentwurf in der dem BVDW vorliegenden Form entweder eine aktive, vorherige Zustimmung des Nutzers zur Verwendung von Cookies durch einen Diensteanbieter oder aber jeweils gesonderte Pop-up-Fenster erforderlich, über die bei jedem Aufruf einer neuen Website durch den Nutzer dessen Zustimmung zum Einsatz von Steuerungs-Cookies einzuholen wäre. Dies führe in sämtlichen Bereichen des Internets zu massiven Beschränkungen von Nutzungsszenarien, aber auch Geschäftsmodellen, angefangen bei der Funktionalität und der Darstellbarkeit von journalistischen Inhalten über den Online-Handel, bis hin zur Online-Werbung als maßgebliche Finanzierungsquelle sowie etablierter Internetfunktionalitäten. Als eine der führenden Nationen in diesem Bereich wäre vor allem Deutschland massiv betroffen, so der Branchenverband.
Nach geltendem Recht sei es bisher üblich, dass Diensteanbieter Nutzer etwa über entsprechende Datenschutzbestimmungen transparent über Zweck und Einsatz von Cookies informieren und Nutzer zudem über die selbstgewählte Einstellung ihrer Browser entsprechende Einstellungen vornehmen können. Dies sollte nach BVDW-Meinung unbedingt beibehalten werden. „Die vorgelegte Textfassung, die entgegen der Aussage der tschechischen Ratspräsidentschaft nicht konsensual zustande gekommen ist und gegen die sich breiter und vehementer Widerstand aus den Reihen der Wirtschaft regt, bedarf einer zwingenden Korrektur“, meint Matthias Ehrlich, Vizepräsident des BVDW. Der BVDW fordere daher, dass der allgemein akzeptierte und verantwortungsvolle Umgang mit der Cookie-Technologie im europäischen Binnenmarkt weiterhin sichergestellt werden muss. „Die Verbraucher haben damit ein höheres Maß an Transparenz und Sicherheit. Zudem würde eine eklatante Wettbewerbsverzerrung gegenüber außereuropäischen Anbietern zu Lasten der europäischen Unternehmen verhindert“, so Ehrlich.