Bundesnetzagentur will hart gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen

Nachdem das Gesetz zur unerlaubten Telefonwerbung nun in Kraft tritt, hat die Bundesnetzagentur nach Informationen von Rechtsanwalt Dr. Philipp Kramer neue Befugnisse bei deren Bekämpfung. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird der Verbraucherschutz vor belästigender telefonischer Werbung ausgebaut, sodass Verstöße jetzt von der Bundesnetzagentur verfolgt werden können.

„Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben. Es war daher nur konsequent, dass der Gesetzgeber dem ausufernden Missbrauch der Telefonwerbung nun klare Grenzen gesetzt hat“, sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Gesetzgeber stelle mit der Änderung nochmals klar, dass der Angerufene vor dem Anruf ausdrücklich in den Erhalt von Werbeanrufen eingewilligt haben muss. Damit könnten sich Anrufer nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hätten. Zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung werde die Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellte Mittel, wie etwa die Erlaubnis, Verstöße nunmehr mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro zu ahnden, mit Entschlossenheit nutzen und einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch nicht tolerieren.

Dabei sei die Bundesnetzagentur vor allem auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. „Wir können keinem Bürger helfen, wenn er nicht in der Lage ist, uns belastbare Sachverhalte, Namen, Rufnummern oder eventuell sogar Adressen mitzuteilen“, unterstreicht Kurth. Er appelliere aber vielmehr an werbende Unternehmen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen. Denn das schade auch dem Ansehen der Unternehmen. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge ist es bei einigen Unternehmen, wie zum Beispiel bei der Deutschen Telekom, jedoch schon lange Brauch, nur noch telefonisch zu werben, wenn der Angerufene zugestimmt hat.

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