Bundeskabinett setzt EU-Verbraucherrecht um

Das Verbraucherrecht in Europa soll harmonisiert werden, wie es eine seit 2011 geltende EU-Richtlinie vorschreibt. Im kommenden Jahr sollen in Deutschland neue gesetzliche Vorschriften in Kraft treten, die vor allem den Onlinehandel betreffen. Weitere grundlegende Pflichten sollen für alle Vertriebsformen gelten. Die Rechtsanwälte Dr. Jörg Kahler und Dr. Ingmar Stein erläutern das aktuelle Vorhaben des deutschen Gesetzgebers zum Verbraucherschutz.

Der Online-Rechtsverkehr im Bereich Business-to-Consumer (B-to-C) ist seit jeher von einer dynamischen Entwicklung geprägt, der auch regelmäßig die Änderung gesetzlicher Anforderungen folgt. Aktuell steht die Umsetzung der sogenannten EU-Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) an, die bereits seit 2011 vorliegt. Ziel der Richtlinie ist eine intensivere Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, um gerade bei grenzüberschreitenden Geschäften Markt- und Rechtshindernisse zu beseitigen. Die Kosten für Unternehmer im B-to-C-Bereich sollen reduziert und das Verbraucherschutzniveau erhöht werden.

Das Bundeskabinett hat nunmehr eine umfangreiche Gesetzesinitiative zur Umsetzung der EU-Richtlinie gestartet. Die geplanten Gesetzesänderungen sollen 2014 in Kraft treten und unter anderem die folgenden rechtlichen Neuordnungen mit sich bringen:

Grundlegende Pflichten für alle Vertriebsformen

Es erfolgt eine Einschränkung der Möglichkeit, von Verbrauchern ein Entgelt für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel, etwa der Kreditkarte, zu verlangen. Preisaufschläge gegenüber Verbrauchern für die Nutzung von Zahlungsmitteln sollen ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für die Nutzung von Kundendienst-Hotlines. Es darf nur das übliche Entgelt für die Nutzung des Telekommunikationsdienstes als solchem verlangt werden. Weitergehende Gebühren sind dagegen ausgeschlossen.

Zudem müssen entgeltliche Nebenleistungen zur eigentlichen Hauptleistung, wie beispielsweise Versicherungen, stets ausdrücklich vereinbart werden. Vor allem Voreinstellungen im Internet, die der Verbraucher aktiv ablehnen muss (Opt-out), um die Inanspruchnahme der Nebenleistung zu vermeiden, sind rechtlich unwirksam.

Informationspflichten

Die Informationen, die der Unternehmer dem Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages geben muss, werden europaweit vereinheitlicht. Zwecks Reduzierung des bürokratischen Aufwands für die Unternehmer ist die Einführung von allgemeingültigen Informationsblättern für die einzelnen Geschäftsbranchen vorgesehen, die von den Unternehmen verwendet werden können.

Widerrufsrecht

Die Frist für das Widerrufsrecht wird europaweit einheitlich auf 14 Tage festgelegt. Dies ist bereits gegenwärtig die in Deutschland im Regelfall geltende Frist, in einigen anderen EU-Ländern bestehen jedoch noch Abweichungen.

Gleichzeitig wird das sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht abgeschafft, das bislang bei unterlassener oder nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung droht. Es ist eine Höchstfrist von einem Jahr und 14 Tagen für den Widerruf vorgesehen. Dies sollte den Unternehmen endlich die nötige Rechtssicherheit geben und eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Planung ermöglichen.

Zwecks Vereinfachung – gerade für kleine und mittlere Unternehmen – soll ein europaweit gültiges Muster für die Widerrufsbelehrung durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden.

Kosten der Rücksendung

Unabhängig vom Warenwert können Händler die Kosten der Rücksendung künftig dem Verbraucher auferlegen. Der Verbraucher muss allerdings entsprechend belehrt werden. Die umstrittene Klausel, nach der ein Verbraucher die Rücksendekosten nur bei einem Warenwert bis 40 Euro zu tragen hat, soll abgeschafft werden. Weiterhin soll klargestellt werden, dass hier die einfache Belehrung ausreicht. Eine nochmalige Belehrung (insbesondere in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entfällt damit.

Fazit

Die geplanten Änderungen im Privatkundengeschäft werden strukturell erheblich sein. Zwar sind noch verschiedene Details der Neuregelungen offen. Allerdings sollten im Verbraucherhandel aktive Vertriebsunternehmen das Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen und bereits rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderungen ihre unternehmerischen Abläufe auf einen Anpassungsbedarf hin überprüfen.

Über die Autoren:
Dr. Jörg Kahler und Dr. Ingmar Stein sind Rechtsanwälte bei der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann + Kollegen in Berlin.