„Bitte mehr Augenmaß“

Detlef Wintzen ist FAMAB-Vorstand und in seiner Funktion zuständig für den Bereich Marketing-Events. In unserem Interview beantwortet er Fragen rund um die Auswirkungen verschärfter Compliance-Regeln auf Corporate- und Mitarbeiter-Events. Informieren Sie sich außerdem in "Hospitality und Strafrecht - ein Leitfaden" von S20 - The Sponsor's Voice sowie im "Kodex zur Abgrenzung von legaler Kundenpflege und Korruption" des Arbeitskreises Corporate Governance.

Spüren Sie eine zunehmende Verunsicherung bei Unternehmen, wenn es um die Ausrichtung von Events und das Thema Compliance geht?

Detlef Wintzen: Unsere aktuelle Studie „Event-Klima“, die wir vor einigen Wochen vorgelegt haben, zeigt: Unternehmen investieren weniger Geld in Corporate- und Mitarbeiter-Events, während die Ausgaben für alle weiteren Eventarten steigen. Hierin spiegelt sich sehr deutlich wider, dass Unternehmen aufgrund von Compliance-Sorgen verhaltener mit dem Einsatz von Corporate- und Mitarbeiter-Events umgehen.

Ist das Bewusstsein für Compliance generell gewachsen?

WINTZEN: Wir beobachten seit geraumer Zeit, dass das Thema Compliance mehr Beachtung bei Unternehmen findet. Daher hat der FAMAB bereits vor einigen Jahren für seine Mitglieder einen Qualitätskodex entwickelt, der sehr genau belegt, welche Leistungen eine Agentur für ihren Auftraggeber erbringt und welcher Nutzen für den Kunden durch die Durchführung einer Maßnahme oder Kampagne entsteht. Marketing-Maßnahmen, die belegen können, dass sie zum Nutzen des Auftraggebers durchgeführt worden sind und beispielsweise zu steigendem Absatz, zu höherer Bekanntheit oder auch zu zunehmender Loyalität hinsichtlich Produkt und Marke geführt haben, sind nicht anfällig für Compliance.

Wie lautet Ihre Forderung an Politik und Rechtsprechung?

WINTZEN: Wir wünschen uns einen Umgang mit Augenmaß bei diesem Thema. Wenn ein Unternehmen beispielsweise zum Teambuilding mit seinen Beschäftigten eine Motivationsmaßnahme durchführt und die Mitarbeiter hierfür Freizeit aufbringen, um daran teilzunehmen, dann sollten hierfür nicht automatisch Lohnsteuern für einen geldwerten Vorteil anfallen.

Welchen Rat geben Sie Ihren Mitgliedern?

WINTZEN: Unser Rat an unsere Mitglieder lautet daher grundsätzlich, Auftraggeber im Vorfeld auf diese Problematik aufmerksam zu machen und konkrete Handlungsalternativen zu geben. Der Verband hat für diese Fragestellungen einen spezialisierten Steuerberater und eine Rechtsanwältin engagiert.

Die Fragen stellte Roland Karle.

Mehr zum Thema Compliance im Marketing finden Sie hier:

„Hospitality und Strafrecht – ein Leitfaden“
„Kodex zur Abgrenzung von legaler Kundenpflege und Korruption“

www.famab.de