Bewertungsverfahren für „Barrierefreies Web“

Zahlreiche Websites errichten durch ihre technische oder gestalterische Umsetzung Barrieren für Menschen mit Behinderungen.

Die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chance haben deshalb ein Bewertungsverfahren entwickelt, um Internetangebote auf Barrierefreiheit zu testen. Um Webseiten behindertengerecht zu gestalten sollte die Möglichkeit bestehen, eine Site auch ausschließlich über Tastatureingaben zu bedienen. Viele Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen und Blinde, die Computermäuse nicht benutzen, können so via Tastatur navigieren. Für eine rasche Orientierung ist auch die konsequente Trennung von Inhalt, Funktion und Oberflächen-Design sowie eine durchgängige Struktur von Seitenaufbau, Navigation und Inhalten Voraussetzung.

Texte zur Vermittlung von Inhalten und zur Beschreibung von Bedienelementen sollten kurz und einfach sein und können durch eindeutige grafische Elemente ergänzt werden. Das ist unabdingbar für Gehörlose, die mit Gebärden kommunizieren sowie für Menschen mit Lernbehinderungen. Webtechniken sollten den Zugriff mit aktuellen und zukunftweisenden Technologien ermöglichen, weil Menschen mit Behinderungen oft Zugangstechnologien wie Screenreader-Software, Vergrößerungssoftware, oder Spracheingabe verwenden.

Designer und Programmierer bedenken oft nicht, dass Informationen manchen Usern über eine Sprachausgabe vorgelesen oder auf einer Braille-Zeile ausgegeben werden. Andere User können ausschließlich mit der Tastatur, nicht aber mit der Maus arbeiten. Das Internet eröffnet besonders für Menschen mit Behinderungen neue Perspektiven, da sie sich informieren, kommunizieren oder Geschäfte abwickeln können. Hörgeschädigten oder sehbehinderten Personen bietet das Internet ebenso wie mobilitätseingeschränkten Anwendern Chancen und Möglichkeiten, die ihnen sonst verwehrt bleiben würden. (pte.at)

www.aktion-mensch.de, www.digitale-chancen.de